Kostenübernahme von 50% der Fortbildungskosten, max 500 EUR*
Sind Sie berufstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000€ (bzw. 40.000€ bei Ehepaaren)?
Dann können Sie für die von uns angebotenen Weiterbildungen einen Zuschuss von 50% der Seminargebühren, maximal 500 € erhalten.
Wichtig:
Sie dürfen für das Weiterbildungsangebot angemeldet sein. Die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben. Zahlungen dürfen Sie erst leisten, wenn Sie den Prämiengutschein haben. Genauso darf noch keine Rechnung des Weiterbildungsanbieters geschrieben worden sein.
Berufstätige, wenn sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten:
Suchen Sie sich eine Beratungsstelle aus, die für Sie gut erreichbar ist. Unter www.bildungspraemie.info erhalten Sie weitere Informationen. Hier finden Sie auch eine Übersicht der Beratungsstellen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beratungsstelle. Sie treffen sich dort zu einem Beratungsgespräch. Nun wird Ihr Weiterbildungsziel besprochen und die Weiterbildungsanbieter, die für Ihre Weiterbildung infrage kommen.
Für berufliche Bildung. Entweder in Ihren aktuell ausgeübten Beruf oder für einen Berufswechsel. Auch für eine weitere Qualifizierung für nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten.
Alle zwei Kalenderjahre. Dabei wird die 2. Förderperiode (Gutscheine, die vor dem 30.6.2015 ausgestellt wurden) nicht mit betrachtet.
Selbstverständlich unterliegen wir und unsere Partner einem ständigen Qualitätsmanagement. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne Details mitteilen.