Kostenübernahme aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds) von 50% der Fortbildungskosten, max 2.000 EUR für Betriebszugehörige mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die sich beruflich weiterbilden möchten, haben die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten auf Bildungsschecks zu erhalten.
Anträge auf Bildungsschecks können sowohl von den Beschäftigten selbst als auch von Unternehmen für ihre Mitarbeiter bei den Bildungsberatungsstellen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter in den letzten zwei Jahren keine öffentlichen Mittel für berufliche Weiterbildung in Anspruch genommen hat.
Bildungsschecks werden von öffentlichen Bildungsberatungsstellen nach vorausgehender Beratung den Unternehmen oder den Beschäftigten direkt ausgestellt. Anschließend können Sie die Bildungsschecks zur Bezahlung unserer Seminarangebote nutzen. Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bildungsscheck.de
Mehr Informationen (FAQ) erhalten Sie hier:
Wichtig:
Bitte zuerst den Bildungsscheck beantragen und nach dem Erhalt die Seminaranmeldung durchführen.