Kostenübernahme bis zu 50% der Fortbildungskosten, für Weiterbildungen, für die sich eine Fördersumme von mindestens 1.000 EUR ergibt.
Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Kosten für den Unterricht, für Prüfungen sowie für Freistellungskosten durch den Arbeitgeber.
WIN – Weiterbildung in Lüneburg ist eine betriebliche Förderung aus ESF-Mitteln, die bei der NBank in Niedersachsen beantragt werden kann.
Die Weiterbildung muss
Sie dürfen für das Weiterbildungsangebot noch nicht angemeldet sein. Die Weiterbildung darf frühestens in 4 Wochen beginnen. Soweit Ihr Betrieb Ihre Teilnahme an einem unserer Weiterbildungen Systemische Beratung/Therapie Module 1-3 sowie der Weiterbildung Traumapädagogik unterstützt, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag zu erstellen.
Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Weitere Auskünfte:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Telefon: 0511 30031-333
E-Mail: beratung_at_nbank.de
Die Höhe des Förderbetrags ergibt sich aus den direkten Kosten für Unterricht und Prüfungen zuzüglich Freistellungskosten des Betriebes. Die NBank hat zum Download eine Exceldatei eingestellt, in die die Beträge eingetippt werden. Die voraussichtliche Förderhöhe wird dann sofort mitgeteilt.